Allgemeine Geschäfstbedingungen

AGB


§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Darsteller, Sarah Weiss Casting und dem jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

§ 2 Buchungsgrundlagen

1. Sarah Weiss Casting gibt Erklärungen gegenüber dem Auftraggeber und im Auftrag des Darstellers ab. Als Auftraggeber gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Sarah Weiss Casting fungiert ausschließlich als Vermittler.
2. Der Auftraggeber schuldet Sarah Weiss Casting die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20 % der vereinbarten Tagesgage zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. 
Jegliche Haftung der Agentur Sarah Weiss Casting aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Darsteller mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen. Ebenso ist der Darsteller nicht berechtigt an den Kunden gerichtete Forderungen gegenüber Sarah Weiss Casting geltend zu machen.
3. Der Auftraggeber schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange der Darsteller sich von der Agentur Sarah Weiss Casting vertreten lässt. Er verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen.
4. Honorarverhandlungen und Abwicklung der Aufträge werden durch Sarah Weiss Casting gesteuert. Auf alle Produktionen erhebt Sarah Weiss Casting gegenüber den Darstellern eine Agenturnettoprovision von 20% bzw. 15% für Filmproduktionen. Die Provision deckt alle Vermittlungs- sowie Servicegebühren ab und versteht sich zzgl. der z.Zt. geltenden Umsatzsteuer.
5. Im Falle der Buchung eines Komparsen, wird (meist direkt vor Ort) ein eigenständiger Vertrag zwischen der Produktion und dem Komparsen geschlossen. Der Vetragsinhalt ist vom Komparsen zu prüfen, für alle Inhalte ist er selbst verantwortlich. Sarah Weiss Casting ist nicht Ansprechpartner und haftet nicht, wenn es in dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Komparse zu einen Störung kommen sollte.
6. Bewerber, die das Online-Bewerbungsformular nutzen, versichern, dass alle Angaben und Fotos keine Rechte Dritter verletzen. Sollten an Angaben, speziell an Fotos. Rechte Dritter bestehen, versichert der Bewerber alle erforderlichen Rechte erhalten zu haben. Sarah Weiss Casting ist somit befugt die Daten und Fotos an Dritte zwecks Vermittlung weiterzugeben.

§ 3 Rücktritt vom Vertrag

1. Eine Buchung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. Einen wichtigen Grund zum Rücktritt stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Der Rücktritt ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
2. Der Rücktritt hat mindestens 24 Std. vor Arbeitsbeginn zu erfolgen.
3. Erfolgt der Rücktritt durch den Darsteller, wird Sarah Weiss Casting sich nach besten Kräften bemühen für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. Für einen Ausfall ist die Agentur nicht haftbar.
4. Erfolgt ein Rücktritt nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Darstellerhonorar zu bezahlen.

§ 4 Arbeitszeit

1. Bei Kindern und Jugendlichen gelten die Regelungen, laut Jugendarbeitsschutzgesetz.
2. Für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen gelten die Arbeitszeitenregelungen laut Jugendarbeitsschutzgesetz. Hiernach ist Kinderarbeit gesetzlich verboten (§ 5 JArbSchG). Zur Beschäftigung von Kindern muss daher eine Ausnahmegenehmigung beim Amt für Arbeitsschutz eingeholt werden. Die Beantragung der Bewilligung zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde obliegt dem Auftraggeber. Sarah Weiss Casting holt diese im Auftrag des Kunden ein, wenn eine Vollmacht und der Auftrag dazu vorliegt.
3. Kinder im schulpflichtigen Alter werden nach am Nachmittag beschäftigt, wenn nicht explizit seitens des Auftraggebers angefragt.
4. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Darstellers am vereinbarten Arbeitsort. Vorbereitungen wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.

§ 5 Reisekosten

Wenn nicht anders vereinbart, werden die Reisekosten nicht von der Produktion oder der Agentur übernommen. Der Darsteller trägt die Reisekosten selbst.
§ 7 Reklamation und Haftung

1. Wir empfehlen ausdrücklich die Buchung eines Backup Kindes, falls ein Kind am Set widererwartend nicht zum Einsatz kommen kann. Speziell bei Kinderbuchungen können wir nicht für „das Funktionieren“ des Kindes garantieren. Eine Gage wird mit Erscheinen des Kindes am Einsatzort fällig.
2. Bei risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde der Agentur eine Gefährdungsbeurteilung vorzulegen und eine entsprechende Versicherung für den Darsteller abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Fotomodell berechtigt, seine Leistung zu verweigern

§ 8 Nutzungsrechte Foto/Werbung

1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der BRD für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt oder die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens zwei Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
2. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen Einwilligung durch die Agentur.
3. Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

§ 6 Schlussbestimmungen

1. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Darsteller findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur Sarah Weiss Casting.
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2. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, das Kind während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
3. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
4. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ist der Sitz der jeweils vermittelnden Agentur.

Stand. 27.02.2019